Beschreibung
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Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels „Blaue Karte EU“ sind, können Sie schon nach 21 oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
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Als Inhaber der Blauen Karte EU können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) beantragen.
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