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Salzgitter

Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen (99129088261000)

Das Errichten, Stilllegen oder wesentliche Ändern einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie eine

  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
  • eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie eine

  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder

eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

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