Sie möchten erreichen, dass die Vertretung der Gemeinde oder des Landkreises Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt?
Einwohner/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, können beantragen, dass der Rat bestimmte Angelegenheiten berät. Einwohner/innen-Anträge dürfen allerdings nur bestimmte Angelegenheiten zum Gegenstand haben. Der Einwohner/innen-Antrag muss schriftlich eingereicht werden und muss ein bestimmtes Begehren mit Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Für den Einwohner/innen-Antrag sind die Unterschriften von mindestens 2,5 v. Hundert der Einwohnerzahl der Stadt Salzgitter erforderlich. Die Unterschriftsliste ist dem Einwohner/innen-Antrag beizufügen. Über die Zulässigkeit entscheidet der Verwaltungsausschuss. Falls Sie Fragen zum Einwohner/innen-Antrag haben können Sie im Fachgebiet Ratsangelegenheiten weitere Informationen erhalten.