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Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher

Wenn Sie, als Absolvent eines Hochschulstudiums in Deutschland oder als ehemaliger Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit besitzen, kann diese nochmals verlängert werden.

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie auf Grund eines erfolgreichen Studienabschlusses an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet oder einer früheren Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler bereits einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach § 21 Absatz 2a des Aufenthaltsgesetzes erhalten hatten und dessen Gültigkeit demnächst ausläuft, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Achten Sie darauf, Ihren Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird erneut für bis zu drei Jahre erteilt.

Erläuterungen und Hinweise