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Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen

Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger mit Ihrem deutschen Ehe- oder Lebenspartner in Deutschland zusammen leben möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.

Beschreibung

Beschreibung

Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Sie gemeinsam in Deutschland leben möchten.

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für mindestens ein Jahr erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Erläuterungen und Hinweise