Das Niedersächsische Versammlungsgesetz hat zum Ziel, das Versammlungsrecht umfassend darzustellen und ohne vertiefte Kenntnis verfassungsrechtlicher Rechtsprechung aus sich heraus verständlich zu machen.
Der Schutz der Versammlungsfreiheit soll umfassend gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen mit dem Versammlungsgesetz unfriedliche und gewalttätige Versammlungen wirksam unterbunden werden können.
Gegenüber der dem alten Versammlungsrecht sind folgende Vorteile zu nennen:
- Das von der Rechtsprechung entwickelte Kooperationsgebot wird gesetzlich verankert. Die Versammlungsbehörde ist grundsätzlich zu einer Zusammenarbeit mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter verpflichtet. Für den Veranstalter ist die Kooperation eine Obliegenheit.
- Mehr Rechtssicherheit durch ausdrückliche Regelungen zu Spontan- und Eilversammlungen.
- Die Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft soll durch Regelungen gewahrt werden, die für besonders symbolträchtige Orte oder Tage gelten, an denen eine Versammlung unter erleichterten Voraussetzungen verboten oder zumindest mit entsprechenden Beschränkungen versehen werden kann.
- Amtshandlungen nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz sind kostenfrei.