Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen ihr nach Paragraph 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben. Wer in 2026 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weitergeleitet werden, hat die Möglichkeit, der Übermittlung der Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder über das Online-Formular eingelegt werden (siehe folgenden Link).