Aufstellung eines Doppelhaushaltes
Die Verwaltung legt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 einen gemeinsamen Haushalt vor, da sich die auf zwei Jahre ausgerichtete Planung bewährt hat. Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 112 Abs. 3 Satz 2 NKomVG die Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre nach Jahren getrennt.
Jahresrechnung 2019
Das Jahresergebnis 2019 schließt mit einem geringen Fehlbetrag i. H. v. 140.000 Euro ab. Der ursprünglich mit dem Haushaltsplan 2019 eingeplante strukturelle Fehlbedarf 2019 konnte im Wesentlichen durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen der Verwaltung im Vollzug und einer Landesbedarfszuweisung i. H. v. 5 Mio. Euro von geplanten -1,054 Mio. Euro um 0,914 Mio. Euro auf -0,14 Mio. Euro gesenkt werden.
Prognose 2020
Insbesondere die Beobachtung zur Entwicklung des Steueraufkommens sowie außerplanmäßig vorzunehmende Wertkorrekturen lassen hinsichtlich der Prognose2020 ein Zurückbleiben hinter den Planannahmen sowie des 1. Nachtrags erwarten. Dies führt zur zeitgleichen Vorlage der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2020. Weitere Überschreitungen in verschiedenen Budgets werden weitestgehend durch Budgetüberschüsse anderer Organisationseinheiten aufgefangen. Eine entsprechende Prognose zum Stand 31.07.2020 befindet sich in den Beratungsunterlagen. Der weitere Bewirtschaftungsfortschritt wird beobachtet. Für 2020 selbst wird ein durch die Ausgleichszahlungen vom Land insgesamt verbessertes Ergebnis erwartet. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wird ein Zentralbudget i. H. v. 350.000 Euro in 2020 eingerichtet. Dies versorgt die Verwaltung mit u. a. Spuckschutzwänden, Desinfektionsmitteln und Masken sowie Wachdiensten. Die entstandenen Kosten werden durch die Deckungsreserve aufgefangen.
Das Haushaltsjahr 2020 wird durch den 2. Nachtragshaushalt 2020 den ursprünglich geplanten Fehlbedarf i. H. v. -15,40 Mio. Euro durch eine Verbesserung um 22,3 Mio. Euro in einen Überschuss i. H. v. +6,94 Mio. Euro verwandeln. Der positive Abschluss des Haushaltsjahres 2020 von +6,94 Mio. Euro darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushalts- und Finanzlage der folgenden Haushaltsjahre 2021 bis 2025 von erheblichen Defiziten infolge drastisch wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen geprägt sein werden. Die zusätzlichen jährlichen Defizite in zweistelliger Millionenhöhe werden die eigene Handlungsfähigkeit der Stadt in den nächsten Jahren dramatisch einengen. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass diese katastrophale Finanzentwicklung ausschließlich durch die hohen Einbrüche bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer begründet sind; somit nicht hausgemacht, sondern fremdbestimmt sind. Ursächlich für diese katastrophale Entwicklung sind die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe in Salzgitter sowie die Auswirkungen der richtigen und notwendigen Transformationsprozesse der Unternehmen hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren. Diese finanzielle Talfahrt, die die Stadt Salzgitter nicht zu verantworten hat, wird die Stadt Salzgitter - wie andere Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen auch - nur durch weitere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land meistern können. Diese sind auch in der Pflicht, ihre Kommunen, die die Corona-Pandemie und die staatliche Zielsetzung der Klimaneutralität erfolgreich vor Ort umsetzen, nicht im Regen stehen zu lassen.
Haushaltsplanung 2021/2022
Der Einbringungshaushalt 2021 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag i. H. v. 47,77 Mio Euro ab. Gegenüber dem Wert der mittelfristigen Planung des Haushaltes 2019/2020, der für das Planjahr 2021 noch von einem Planfehlbetrag i. H. v. 4,50 Mio. Euro ausging, liegt damit eine weitergehende Verschlechterung von rd. 43,28 Mio. Euro vor. Ursächlich hierfür ist ein deutliches Zurückbleiben der Gewerbesteuererträge hinter den planerischen Erwartungen. Die Gewerbesteuererträge wurden vorsichtig um 39,21 Mio. Euro reduziert. Denn auch Salzgitter hat mit den Folgen der Covid-19 Pandemie zu kämpfen. Dazu kommen insbesondere die Konsequenzen der industriellen Transformationsprozesse, die erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Auch die wirtschaftliche Situation bei den städtischen Beteiligungen KVG und BSF wird sich deutlich verschlechtern, zum größten Teil auf eine Konsequenz aus den Folgen der Pandemie. Für 2021 müsste ein Verlust i. H. v. 5,81 Mio. Euro eingeplant werden.
Die Erträge aus dem Finanzausgleich mussten für 2021 um 5 Mio. Euro reduziert und die Mehraufwendungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe um 1,96 Mio. Euro erhöht werden. Auch lassen sich Kostensteigerungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von 2,34 Mio. Euro verzeichnen. Trotz dieser negativen Entwicklungen sind auch einige positive Positionen zu verbuchen: Es gibt eine Ertragssteigerung i.7,51 Mio. Euro im Bereich des SGB II und XII sowie des Integrationsfonds i. H. v. 1,32 Mio. Euro. Das verdeutlicht die Erwartungshaltung weiterer Unterstützungszahlungen durch das Land Niedersachsen.
Außerdem führt die ergebniswirksame Auflösung von Personalrückstellungen zu einer Ergebnisverbesserung i. H. v. 3,83 Mio. Euro. Trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten kann kein ausgeglichener Haushalt i. S. d. § 110 Abs. 4 NKomVG vorgelegt werden: Der Einbringungshaushalt 2022 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag i. H. v. 47,14 Mio. Euro aus. Im Vergleich zur mittelfristigen Planung des Haushaltes 2022, die einen Überschuss von 1,09 Mio. Euro erwartete, ergibt sich damit eine Verschlechterung von 46,05 Mio. Euro. Wesentlich ursächlich sind die planerisch nach unten anzupassenden Gewerbesteuererträge. Auch für das Planjahr 2022 ist ein Haushaltsausgleich weder im Planjahr noch bis zum zweiten Jahr der mittelfristigen Planung darstellbar.
Im Jahr 2022 werden die Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie ebenfalls deutlich spürbar bleiben. Die harten Einschnitte während des Lockdowns lassen sich nicht innerhalb von zwei Jahren vollständig auffangen. Daher musste die Gewerbesteuer mit -47,15 Mio. Euro nachkalkuliert werden. Ebenfalls wird in 2022 ein Verlust bei städtischen Gesellschaften i. H. v. 4,2 Mio. Euro erwartet. Mit einer Verschlechterung in Höhe von 14,01 Mio. Euro schlägt eine Fallzahlensteigerung sowie die Erhöhung des Pflegesatzes im Bereich der Eingliederungshilfe zu Buche. Dem gegenüber stehen Mehrerträge aus dem Finanzausgleich i. H. v. 9,38 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich ab 2020ff mit einem höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft i. H. v. jährlich 7,79 Mio. Euro. An dieser dauerhaften finanziellen Unterstützung des Bundes sowie der finanziellen Unterstützung des Landes in 2020 hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel in seinen Funktionen als Vizepräsident des Nds. Städtetages und Mitglied der Präsidien des Deutschen Städtetages und Deutschen Städte- und Gemeindebundes maßgeblich mitgewirkt.
Durch eine Beschränkung investiver Maßnahmen auf das notwendigste Maß findet eine erhebliche Nettoentschuldung im Gesamtplanungszeitraum statt. Die mit Stand zum 1. Nachtragshaushalt 2019/2020 erwartete Entschuldung i. H. v. 8,43 Mio. Euro wird um weitere 1,86 Mio. Euro verbessert und führt zu einer Entschuldung i. H. v. 10,29 Mio. Euro. Die leichte Verbesserung bedeutet auch, dass in den kommenden Jahren die Tilgung steigen wird. Perspektivisch kann dadurch verdeutlicht werden, dass wir die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung auffangen können. Die Kreditaufnahme für das Jahr 2021 beträgt 14,63 Mio. Euro und gliedert sich in Kernverwaltung 10,3 Mio. Euro sowie Eigenbetriebe 4,33 Mio. Euro auf. Für 2022 beträgt die Kreditermächtigung 14,27 Mio. Euro und teilt sich in Kernverwaltung 11,20 Mio. Euro und Eigenbetriebe 3,07 Mio. Euro. Außerdem wird für den SRB eine Kreditermächtigung i. H. v. 10,8 Mio. Euro aufgenommen. Der Kreditbedarf ergibt sich aus der Stilllegung der Deponie Fuhsetal in 2023 über 4.030.000 Euro und 2024 über 6.823.000 Euro.